Steueroptimierung
Bis zu 70 % der Anschaffungskosten zurückholen.
Mit der Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonder-AfA und linearer Abschreibung wird Photovoltaik zu einem der schärfsten legalen Hebel im deutschen Steuerrecht – Rechtsstand 2025.
Drei Hebel
Wie der Steuereffekt konkret entsteht.
01
50 %
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Bereits im Vorjahr der Anschaffung können 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten gewinnmindernd abgezogen werden – sofort wirksamer Steuereffekt.
§ 7g Abs. 1 EStG
02
40 %
Sonderabschreibung
Zusätzlich 40 % Sonderabschreibung auf den Restbuchwert – im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren flexibel verteilbar.
§ 7g Abs. 5 EStG
03
5 % p.a.
Lineare AfA
Über die 20-jährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird der Restbuchwert linear mit 5 % p.a. abgeschrieben.
§ 7 Abs. 1 EStG
Rechenbeispiel
Beispiel: 300.000 € Investition, 42 % Spitzensteuersatz.
Hinweis: §12(3) UStG (Nullsteuersatz USt für Anlagen ≤ 30 kWp) gilt primär für Privat-Investoren mit Kleinanlagen. Die hier beschriebenen Strukturen sind gewerblicher Natur und greifen die volle Bandbreite der ertragsteuerlichen Hebel.
Hinweis: Diese Modellrechnung basiert auf typisierten Annahmen (Ertrag, Vergütung, Betriebskosten) und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung. Photovoltaik-Investments sind unternehmerische Beteiligungen mit Marktrisiken. Vergangene Erträge sind keine Garantie für zukünftige Renditen.
Nächster Schritt
Was bedeutet das konkret für Ihre Steuer?
Ein 30-minütiges Erstgespräch liefert Ihnen eine erste belastbare Indikation – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
