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Steueroptimierung

Bis zu 70 % der Anschaffungskosten zurückholen.

Mit der Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonder-AfA und linearer Abschreibung wird Photovoltaik zu einem der schärfsten legalen Hebel im deutschen Steuerrecht – Rechtsstand 2025.

Drei Hebel

Wie der Steuereffekt konkret entsteht.

01

50 %

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Bereits im Vorjahr der Anschaffung können 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten gewinnmindernd abgezogen werden – sofort wirksamer Steuereffekt.

§ 7g Abs. 1 EStG

02

40 %

Sonderabschreibung

Zusätzlich 40 % Sonderabschreibung auf den Restbuchwert – im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren flexibel verteilbar.

§ 7g Abs. 5 EStG

03

5 % p.a.

Lineare AfA

Über die 20-jährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird der Restbuchwert linear mit 5 % p.a. abgeschrieben.

§ 7 Abs. 1 EStG

Rechenbeispiel

Beispiel: 300.000 € Investition, 42 % Spitzensteuersatz.

Investition300.000 €
IAB (50 %, Vorjahr)150.000 €
Sonder-AfA (40 % auf Restbuchwert, Jahr 1)60.000 €
Lineare AfA (Jahr 1)7.500 €
Steuerlich wirksamer Aufwand (Jahr 1 inkl. Vorjahr)217.500 €
Steuerersparnis bei 42 %91.350 €

Hinweis: §12(3) UStG (Nullsteuersatz USt für Anlagen ≤ 30 kWp) gilt primär für Privat-Investoren mit Kleinanlagen. Die hier beschriebenen Strukturen sind gewerblicher Natur und greifen die volle Bandbreite der ertragsteuerlichen Hebel.

Hinweis: Diese Modellrechnung basiert auf typisierten Annahmen (Ertrag, Vergütung, Betriebskosten) und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung. Photovoltaik-Investments sind unternehmerische Beteiligungen mit Marktrisiken. Vergangene Erträge sind keine Garantie für zukünftige Renditen.

Nächster Schritt

Was bedeutet das konkret für Ihre Steuer?

Ein 30-minütiges Erstgespräch liefert Ihnen eine erste belastbare Indikation – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.